2025 kommt die E-Rechnung

Einführung der E-Rechnung

Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) für Geschäfte zwischen Unternehmen in Deutschland verpflichtend. Das wurde im März 2024 im Wachstumschancengesetz festgelegt.

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem speziellen elektronischen Format ausgestellt wird, das nach europäischer Norm EN 16931 strukturiert ist. Dadurch können die Rechnungen automatisch weiterverarbeitet werden. Einfache Formate wie PDF oder JPEG erfüllen diese Vorgaben nicht.

Betroffene Geschäfte

Die Verpflichtung zur E-Rechnung betrifft nur steuerpflichtige Lieferungen und Leistungen zwischen Unternehmen in Deutschland. Rechnungen an Privatkunden oder ins Ausland sind davon nicht betroffen.

Pflichten für Unternehmen

Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten – die Zustimmung des Empfängers ist dabei nicht erforderlich.

Es gibt jedoch eine Übergangsfrist: Bis Ende 2026 dürfen Unternehmen mit Zustimmung des Empfängers auch weiterhin Papierrechnungen oder nicht-standardisierte elektronische Rechnungen (wie PDFs) versenden. Ab 2028 müssen dann alle inländischen Unternehmen bei B2B-Geschäften die neuen Regeln einhalten.

Ziele der neuen Regelung

Das Ziel dieser neuen Regelungen ist es, Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen und ein elektronisches Meldesystem einzuführen, das mit den Daten der E-Rechnungen arbeitet.

Dieses Meldesystem soll in der EU bis 2028 eingeführt werden, wobei eine spätere Einführung bis 2030 oder 2032 ebenfalls im Gespräch ist.

Vorteile für Unternehmen